Für die Rhenania an der Pfeife:
Peter Baumann
Geboren am 24.03.1962
Schiedsrichter seit 1982
Vereinsmitglied seit 1970
Beruf: Werbeleiter bei der Deutschen Krankenversicherung in Köln
Hobbys: Seine Zwillinge, Lesen, Rhenania Lohn und die Statistik des Vereins
Thorsten Sommer
Vereinsmitglied seit 2011
Mindestalter
Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 12 Jahren.
Weitere Voraussetzungen
Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht), Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 20 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen an acht bis zwölf Tagen pro Jahr teilzunehmen.
Ausbildung
Je nach Landesverband 20 bis 50 Unterrichtsstunden im Zeitraum von drei bis zwölf Ausbildungstagen innerhalb von einer Woche bis sechs Wochen. Dabei Einführung in die Grundzüge der Fußballregeln.
Prüfung
Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (zum Beispiel 1300-Meter-Lauf in sechs Minuten).
Einsätze
Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen („Paten“).
Aufstieg
Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreis- und Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab den Spielklassen der Landesverbände benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.
Mehr Details zum Thema „Wie werde ich Schiedsrichter“ findest Du direkt beim DFB:
DFB Artikel: Wie werde ich Schiedsrichter